Dieser Artikel gilt für Kunden mit einer Lizenz für Akademien und den Marktplatz der Lerninhalte vor der Hauptversion im Oktober 2024. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob dies auf Ihre Organisation zutrifft, wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechperson für die Kundenerfahrung.
Sie können einer Akademie einen Genehmigenden oder eine Genehmigende zuweisen, sodass alle Programmanträge, die in dieser Akademie gestellt werden, an den diese Person weitergeleitet werden. Für eine Akademie kann nur eine Person als Genehmigende zugewiesen werden. Wenn Sie keine Genehmigende:n zuweisen, folgen Programmanträge dem normalen Genehmigungsprozess.
So weisen Sie Genehmigende zu
- Wählen Sie in der Administratoransicht im linken Navigationsmenü Akademien aus.
- Suchen Sie die Akademie, der Sie einen Genehmigenden oder eine Genehmigende zuweisen möchten.
- Klicken Sie auf das Menü Aktionen () neben der Akademie.
- Klicken Sie auf Akademie bearbeiten.
Die Einrichtungsseite wird angezeigt. - Klicken Sie links im Navigationsmenü der Einrichtungsseite der Akademie auf Berechtigungen.
- Wählen Sie neben der Person aus, die Sie als Genehmigende zuweisen möchten, die Option „Programme genehmigen“ aus.
Der oder die Genehmigende erhält Anfragen von Benutzer:innen auf der Seite „Genehmigungen“. Weitere Informationen finden Sie im Genehmigungsprozess für Administrator:innen und Führungskräfte.
Anträge werden nur an die genehmigende Person gesendet, wenn ein Benutzer oder eine Benutzerin einen Antrag über die Akademie einreicht. Wenn ein Benutzer oder eine Benutzerin ein Programm über den Marktplatz anfordert, folgt der Antrag dem Standard-Genehmigungsprozess, unabhängig davon, ob es zu einer Akademie mit einem:einer Genehmigenden gehört oder nicht.